Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Ihnen für Zahnersatz nur noch einen Festzuschuss nach Befund – unabhängig davon, ob Sie sich für eine einfache oder aufwendige Lösung entscheiden. Das heißt dann Regelversorgung. Wählen Sie eine hochwertigere Variante, deckt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur einen gewissen Teil der Kosten. Selbst bei der zahnärztlichen Gesundheitsvorsorge ist das so. Den Rest müssen Sie übernehmen – oft sogar den kompletten Betrag.
Immer mehr Patienten verzichten wegen der hohen Zuzahlungen nicht nur auf einen höherwertigen Zahnersatz, sondern auch auf sinnvolle Prophylaxe.
Mit der passenden Zusatzversicherungen bezahlen Sie für Ihre Zahngesundheit weniger.
doppelten Zuschuss sichern (GKV + ZR)
- Nach Kostenerstattung der GKV, zahlt der Tarif ZR nochmal den gleichen Betrag
- Maximal werden die verbleibenden Differenzkosten zur GKV erstattet
- Vorleistung der GKV ist zwingend erforderlich
- Versorgung als Privatpatient beim Zahnarzt
- Bis zu 80 % der privatärztlichen Zahnarztrechnung wird erstattet
- Leistet für Implantate, Kronen und Brücken – und auch für Inlays sowie Kunststofffüllungen
ZV – professionelle Zahnvorsorge
- Medizinisch notwendige Parodontose- und Wurzelbehandlungen zu 100 %
- Professionelle Zahnreinigung bis zu 100 EUR pro Jahr
- Hochwertige Knirscherschienen zu 80 %
- 80 % der Kosten, insgesamt bis zu 2.000 EUR für Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen (bis zum 18. Lebensjahr), auch wenn kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht