Glasversicherung

Glasversicherung

Mit einer Glasversicherung schützt man sich vor Schäden durch Glasbruch. Versichert sind Gebäudeverglasungen, auch Wintergärten sowie Mobilarverglasung (z.B. Vitrinen) aber auch Glaskochfelder, Ofentüren u.s.w. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind jedoch alle Arten von Hohlgläsern wie Trinkgläser. Ob Sie die Glasversicherung besser in Ihre Hausratversicherung einschließen oder z.B. mit einer Glaspauschalversicherung für das ganze Gebäude besser fahren, sagt Ihnen Ihr Versicherungsexperte.


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